Als Unternehmen stehen Sie täglich vor arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die präzise
und rechtssichere Entscheidungen erfordern. Unser Ziel ist es, Ihnen als kompetenter Partner
zur Seite zu stehen und Sie umfassend in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu unterstützen
– von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Verfahren.


Unsere Kanzlei bietet maßgeschneiderte Lösungen und langjährige Expertise im Arbeitsrecht,
um sicherzustellen, dass Ihre Personalentscheidungen rechtssicher und effizient getroffen werden.

Unsere Fachanwälte vertreten regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Als Insolvenzverwalter
sind wir selbst häufig in der Position des Arbeitgebers und müssen schwierige Entscheidungen
umsetzen, daher kennen wir uns mit solchen Situationen sehr gut aus.

Aber auch die Schwierigkeiten der Arbeitnehmer sind uns bestens vertraut aus der Vertretung von Mitarbeiter:innen
– sei es in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder in Streitigkeiten vor Gericht um Gehaltsforderungen,
Kündigungen oder Abmahnungen.

Nur wer auch die „andere Seite“ kennt und regelmäßig vertritt, kennt die Argumentation des Gegenübers
und kann so zielgerichtete Lösungen erarbeiten.

Darüber hinaus sind unsere Fachanwälte regelmäßig als Dozenten tätig und kennen aus Seminaren und Fortbildungen
die Sorgen und Nöte der Unternehmen.

Unsere Leistungen im Überblick

Gestaltung von Arbeitsverträgen

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Zeugniserstellung

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Beratung

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Betriebsrat

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Personalabbau, Restrukturierung

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Abmahnung und Kündigung

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Prozessvertretung

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Insolvenzarbeitsrecht

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Interessenausgleich und Sozialplan

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Aktuelle Informationen aus unserem Blog

PRIVATE HANDYNUTZUNG WÄHREND DER ARBEITSZEIT – MITSPRACHERECHT DES BETRIEBSRATS?
Juli 20, 2024
PRIVATE HANDYNUTZUNG WÄHREND DER ARBEITSZEIT – MITSPRACHERECHT DES BETRIEBSRATS?
Die Nutzung des privaten Handys während der Arbeitszeit – sei es aus persönlichen oder beruflichen Gründen – wirft immer wieder Fragen auf. Streit kommt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern außerdem auf, wenn das private Handy zu dienstlichen Zwecken genutzt wird oder auch genutzt werden soll. Schließlich stellt sich die Frage, ob der Betriebsrat ein Mitspracherecht hat.
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CORONA-INFEKTION IST KRANKHEIT – ARBEITGEBER MÜSSEN ENTGELTFORTZAHLUNG FÜR QUARANTÄNEZEITRÄUME LEISTEN
April 24, 2024
CORONA-INFEKTION IST KRANKHEIT – ARBEITGEBER MÜSSEN ENTGELTFORTZAHLUNG FÜR QUARANTÄNEZEITRÄUME LEISTEN
Das BAG hat entschieden, dass eine Corona-Infektion auch bei symptomlosen Verlauf eine Krankheit i.S.d. Entgeltfortzahlungsgesetz darstellt und der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen verpflichtet sein kann, dem Mitarbeiter den Verdienstausfall zu bezahlen; ein Anspruch nach dem Infektionsschutzgesetz entfällt. Drohen für Arbeitgeber nun Rückforderungen?
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