Arbeitsrecht
BAG zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist auch bei erneuter Krankheit während der bestehenden Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich auf sechs Wochen beschränkt.
Der gesetzlich geregelte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist nach der aktuellen Entscheidung des BAG auch dann auf nur 6 Wochen beschränkt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, auch wenn sie auf einem anderen Grundleiden beruht und welche ebenfalls die Arbeitsunfähigkeit zufolge hat. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch der zu einer Fortsetzung der Entgeltfortzahlung führt, entsteht somit nur noch, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu diesem Zeitpunkt beendet war und erst dann die zweite Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.
Die Diskussion, wann und wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall endet, ist nunmehr durch das BAG zum Teil entschieden worden. Künftig muss der Arbeitnehmer im Streitfall darlegen und beweisen, dass die vorhergehende Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts einer weiteren Arbeitsunfähigkeit bereits geendet hatte oder nicht.
Quelle: BAG PM Nummer 45/19 vom 11.12.2019