Vor dem Hintergrund, dass wir unserer Kanzlerin zufolge „noch durch einen harten Winter“ müssen, werden Unternehmen auch in den nächsten Wochen immer mal wieder an existentielle Fragestellungen kommen. Wie kann ich in solch turbulenten Zeiten mein Unternehmen restrukturieren und retten? Oder wie nutze ich die Sanierung mit den Mitteln der Insolvenz? Die Diskussion um die Insolvenzantragspflicht hat dabei inzwischen eher für Verwirrung gesorgt, hier gilt es für Klarheit zu sorgen.
Herr Rechtsanwalt Andre Kremer von der MÖNIG Wirtschaftskanzlei gibt in der Veranstaltung einen Überblick über die aktuelle Lage und die ab dem 01.01.2021 hinzukommenden Möglichkeiten der Restrukturierung:
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- Insolvenzantragspflicht – was gilt bereits seit dem 1. Oktober wieder und was gilt ab dem 1. Januar 2021
- Wann gilt ein Unternehmen als zahlungsunfähig, wann als überschuldet?
- Vorläufiges Insolvenzverfahren – Möglichkeiten und Risiken
- Baldige Einführung eines außergerichtlichen Sanierungsverfahrens und geplante weitere Änderungen der Insolvenzordnung!
Experten Talk ONLINE
Donnerstag, 3. Dezember 2020 | 16:00 – 16:45 Uhr
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