- Insolvenzverwalter Klein veräußert Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenen Sanierung trotz Corona-Krise
- Erwerber will alle Arbeitsplätze erhalten
- Aufgrund Corona-Krise Betrieb derzeit noch geschlossen
Bottrop, 14.04.2020
Trotz durch die Corona-Krise erschwerter Bedingungen hat die Firma Erlebniswelt Grusel GmbH, Chausseestr. 52, 10115 Berlin, den Geschäftsbetrieb des Bottroper Grusellabyrinths im Rahmen einer übertragenden Sanierung mit Wirkung zum 01.04.2020 übernommen.
Mit Beschluss vom 01.04.2020 wurde beim zuständigen Amtsgericht Essen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Grusellabyrinth GmbH eröffnet. Das Gericht bestellte den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Herrn Christian Klein von der MÖNIG Wirtschaftskanzlei zum Insolvenzverwalter.
Auch die Grusellabyrinth GmbH wurde von der Corona-Krise nicht verschont: Bereits Mitte März, kurz vor den abschließenden behördlichen Anordnungen, entschlossen sich die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter, den Geschäftsbetrieb zu schließen, da die Sicherheit und gesundheitlichen Belange der Mitarbeiter und vor allem auch der Kunden nicht mehr zu 100 % gewährleistet werden konnten. Dies bedeutete für den Geschäftsbetrieb natürlich einen erheblichen Umsatzausfall und für die Verhandlungen mit den potenziellen Interessenten eine durchaus schwierige Ausgangssituation. Denn nach wie vor ist unklar, wann die Shows wieder starten können. Mit Unterstützung der Firma Döhmen Consulting GmbH, hier Herrn Benjamin Ringstmeier, gelang es aber dennoch, eine Lösung zu erzielen.
Umso erfreulicher ist in diesen Zeiten also die Nachricht, dass die Firma Erlebniswelt Grusel GmbH, eine Tochtergesellschaft der Paperdice Solutions GmbH mit Sitz in Berlin, den Geschäftsbetrieb nun übernommen hat. Die Verträge sind unterzeichnet und bedürfen noch dem Eintritt einiger Bedingungen, wie der in solchen Verfahren zwingend notwendigen Zustimmung der Gläubiger. Insolvenzverwalter Christian Klein hierzu: „Gerade aufgrund der aktuellen Umstände ist eine solche Übertragung eines Geschäftsbetriebes in dem Segment sicherlich nicht selbstverständlich. Insofern bin ich sehr froh, dass ich die Firma nebst der Mitarbeiter nun in professionelle Hände geben kann. Möglich war dies nur, weil alle Beteiligten an einem Strang gezogen und auch erkannt haben, dass die Firma Grusellabyrinth GmbH eine zweite Chance verdient hat. Und dass dies in Bottrop möglich ist und hier etwas weiter wachsen kann, ist auch dem besonderen Engagement des Vermieters geschuldet, dem hier mein ausdrücklicher Dank gilt.“
Die Übertragung erfolgte zum 01.04.2020, wobei der Geschäftsbetrieb aufgrund der behördlichen Anordnungen selbstverständlich weiterhin ruht. Der Geschäftsführer der neuen Erlebniswelt Grusel GmbH, Herr Michael Bierhahn, hierzu: „Wir werden diese Zeit sinnvoll nutzen, um notwendige Veränderungen voranzutreiben. Hierzu habe ich bereits mit allen Mitarbeiter*innen Gespräche
aufgenommen, da wir nicht nur möglichst alle Arbeitsplätze erhalten, sondern mit den Mitarbeiter*innen gemeinsam ein neues Kapitel in der Geschichte des Grusellabyrinths beginnen möchten. Dabei ist es uns ein Anliegen, die Einzigartigkeit dieses so faszinierenden Erlebnisses zu erhalten und gleichzeitig mit vielen spannenden Neuheiten, Attraktionen und Angeboten zu ergänzen. Auch für all diejenigen, die Gutscheine für das Grusellabyrinth oder auch bereits Events dort geplant haben, arbeiten wir derzeit an Lösungen. Wir sind überzeugt davon, dass wir hier viel bewegen können und freuen uns schon heute darauf, bald wieder außergewöhnliches Entertainment und unvergessliche Stunden mit Gruselfaktor bieten zu können! Anfang Mai werden wir dann weitere Informationen bekannt geben.“
Der Insolvenzverwalter ist zuversichtlich, dass trotz der Corona-Krise hier schlussendlich ein Neustart gelingen kann. Insolvenzverwalter Klein: „Wir erleben gerade eine der schlimmsten wirtschaftlichen Krisen. Viele Menschen haben Existenzängste. Und gerade jetzt ist es wichtig auch ein kleines Signal an alle zu senden, die immer noch denken, dass die Insolvenz – auch z.B. in einer Eigenverwaltung für Unternehmen – einen Makel bedeutet. Dies ist mitnichten so. Gerade hier hat sich gezeigt, dass das deutsche Insolvenzrecht durchaus Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten.“
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