In seiner Pressemitteilung vom 20.01.2021 verkündet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), dass das Bundeskabinett am gleichen Tage den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht beschlossen hat.
Hiermit wird eine der größten Reformen im deutschen Gesellschaftsrecht seit 1949 beschlossen. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht soll durch die geplante Modernisierung so viel Rechtssicherheit wie nötig geschaffen werden und das unter so wenig Bürokratie wie möglich.
Der Regierungsentwurf enthält folgende Kernpunkte:
- Die in der Rechtsprechung mittlerweile allgemein anerkannte Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) soll nun auch gesetzlich umgesetzt werden. Entsprechend der gelebten Praxis wird die GbR nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern als ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss.
- GbRs sollen sich zukünftig in ein öffentliches Gesellschaftsregister eintragen lassen können, um das Vertrauen des Rechtsverkehrs zu steigern. Sofern die GbR keine eintragungspflichtigen Rechte, wie etwa Grundstücke, erwerben will, soll die Eintragung dabei freiwillig bleiben.
- Freiberufler sollen sich künftig auch als Personenhandelsgesellschaft, beispielsweise als GmbH & Co. KG zusammenschließen können. Auf diese Weise würde eine Beschränkung der Haftung über Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung hinaus möglich (z. B. Verbindlichkeiten aus Miet-, Arbeits- oder Dienstverträgen). Dadurch sollen Freiräume für berufsübergreifende Zusammenschlüsse und die Einführung digitaler Instrumente wie Legal Tech eröffnet werden.
- Für Personenhandelsgesellschaften soll ein gesetzliches Beschlussmängelrecht eingeführt werden. Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse sollen danach nicht mehr automatisch nichtig sein, sondern stattdessen mit einer fristgebundenen Klage angefochten werden.
Insgesamt verfolgt der Gesetzesentwurf das Ziel, das im BGB enthaltene und teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der GbR an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens anzupassen. Die GbR als Grundform aller rechtsfähigen Personengesellschaften soll damit ihrer Bedeutung gerecht gesetzlich ausgestaltet werden.
Es bleibt abzuwarten, ob der am 20.01.2021 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf nach der erwarteten Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung nach Beratung durch den Deutschen Bundestag auch konsequent in einer Reform umgesetzt wird.
Sollten Sie Fragen zum Gesellschaftsrecht haben, stehen Ihnen Rechtsanwältin und Notarin Julia Olbrich, LL.M., Rechtsanwältin Clarissa Tietz und Rechtsanwalt Guido Brand gerne zur Verfügung.