Das BVMW-Team des Münsterlands lädt ein zu einem Resümee und zum Beleuchten der praktischen Umsetzung und Best-Practice-Beispiele des Hinweisgeberschutzgesetzes. Dazu informieren unserer Kollegen Anna von Laer und Eric Coordes in einer kostenlosen Online-Veranstaltung, welche am 29. April 2024 von 16:00 bis 16:45 Uhr stattfinden wird.

Das noch relativ neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Dieses ist am 02. Juli 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigte in Kraft getreten und seit dem 17. Dezember 2023 ist nun auch die sog. „Schonfrist“ für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verstrichen. Inzwischen müssen also alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben.

Thematisch werden aufgegriffen:

  • Rechtliche Grundlagen, Anforderungen an die Unternehmen,
  • Compliance, Unternehmens- und Kommunikationskultur,
  • Hinweisgeberschutz im arbeitsrechtlichen Kontext,
  • Praktische Umsetzung, Fallstricke und Best-Practice-Beispiele.

Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.