DIE ZWANGSVERWALTUNG – SINNVOLLES INSTRUMENT FÜR GLÄUBIGER UND EIGENTÜMER
Januar 4, 2026
DIE ZWANGSVERWALTUNG – SINNVOLLES INSTRUMENT FÜR GLÄUBIGER UND EIGENTÜMER

Wenn ein Gläubiger eine dingliche Sicherheit an einer Immobilie hat, stellt sich für ihn die Frage, welches Vorgehen sinnvoll ist um seine Forderung zu realisieren. Die Zwangsverwaltung ist dabei neben der Zwangsversteigerung als zentraler Bestandteil des deutschen Zwangsvollstreckungsrechts eine häufig sinnvolle Alternative oder Ergänzung. Während die Versteigerung auf eine Verwertung der Immobilie abzielt, dient die Zwangsverwaltung primär dazu, die wirtschaftlichen Erträge eines Grundstücks oder einer Immobilie zu sichern und kontrolliert zu nutzen. Gerade bei vermieteten Objekten ist sie ein wirkungsvolles Mittel, um Forderungen zeitnah und geordnet zu befriedigen.

A. Vorteile der Zwangsverwaltung

  1. Kontinuierliche Einnahmen statt einmaliger Verwertung
    Der bestellte Zwangsverwalter zieht laufende Mieten und Pachten ein und verwendet diese zur Befriedigung der Gläubiger. Für Gläubiger bedeutet das eine planbare, stetige Rückführung ihrer Forderungen – oft wirtschaftlich attraktiver als eine schnelle Versteigerung.
  2. Substanzerhalt der Immobilie
    Der Zwangsverwalter ist verpflichtet, die Immobilie ordnungsgemäß zu bewirtschaften, notwendige Reparaturen vorzunehmen und Schäden abzuwenden. Es sind sogar substanzielle und energetische Sanierungsmaßnahmen möglich. Dadurch bleibt der Wert des Objektes erhalten oder wird sogar gesteigert. Auch für den Eigentümer kann dies langfristig von Vorteil sein.
  3. Entlastung der Beteiligten
    Der Zwangsverwalter übernimmt sämtliche Verwaltungsaufgaben: Mietermanagement, Betriebskostenabrechnungen, Instandhaltung, Versicherungsfragen und vieles mehr. Gläubiger müssen sich nicht selbst um die Verwaltung kümmern, und Eigentümer werden von ihren Pflichten entbunden, solange die Zwangsverwaltung besteht.
  4. Sicherung sozialverträglicher Lösungen
    Anders als bei einer Zwangsversteigerung führt die Zwangsverwaltung nicht automatisch zum Verlust des Wohnraums. Für Mieter bleibt das Mietverhältnis bestehen, und es entsteht kein unmittelbarer Verdrängungseffekt.

B. Sinn und Zweck einer Zwangsverwaltung
Die Zwangsverwaltung schützt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Immobilie und stellt sicher, dass ihre Erträge sinnvoll verwendet werden. Sie dient:

      • der Werterhaltung und ggf. Wertsteigerung durch Sanierungsmaßnahmen,
      • der geordneten Bewirtschaftung,
      • der Befriedigung der Gläubiger aus laufenden Einnahmen,
      • der Stabilisierung bestehender Nutzungsverhältnisse.

Insbesondere dann, wenn eine Immobilie vermietet ist oder eine Versteigerung unverhältnismäßig oder wirtschaftlich ungünstig erscheint, ist die Zwangsverwaltung ein zielgerichtetes und oftmals unterschätztes Vollstreckungsinstrument.

Zum Autor:
Dr. Carsten M. Wirth ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei. Er ist u.a. als zertifizierter Zwangsverwalter, Treuhänder für Immobilien, zertifizierter Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter und Treuhänder tätig.