INSOLVENZ – BEDROHUNG ODER CHANCE? WARUM FRÜHZEITIGES HANDELN UNTERNEHMEN RETTEN KANN
Juli 10, 2026
INSOLVENZ – BEDROHUNG ODER CHANCE? WARUM FRÜHZEITIGES HANDELN UNTERNEHMEN RETTEN KANN

I. Die Lage: So viele Firmenpleiten wie seit 2013 nicht mehr
Die Zahlen sind alarmierend: Nach Hochrechnungen der Auskunftei Creditreform werden bis zum Ende des ersten Halbjahres 2026 rund 12.900 Unternehmen Insolvenz angemeldet haben – knapp acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum und der höchste Stand seit dem ersten Halbjahr 2013.1 Teure Energie, zurückhaltende Konsumenten, bürokratische Lasten und geopolitische Unsicherheiten belasten die deutsche Wirtschaft in einem Maße, das viele Unternehmen an ihre Grenzen bringt. Die Creditreform warnt, der Höhepunkt der Pleitewelle sei noch nicht erreicht – eine Stabilisierung sei frühestens 2027 zu erwarten.

Doch was bedeutet diese Entwicklung für Unternehmerinnen und Unternehmer konkret? Und vor allem: Muss eine Insolvenz das Ende bedeuten? Die Antwort lautet – nein. Denn das deutsche Insolvenzrecht bietet, richtig eingesetzt, wirkungsvolle Instrumente zur Sanierung und zum Erhalt von Unternehmen.

II. Das falsche Bild: Warum Insolvenz nicht gleich Scheitern bedeutet
In der öffentlichen Wahrnehmung ist Insolvenz gleichbedeutend mit dem Aus. Dieses Bild wird der Rechtswirklichkeit jedoch nicht gerecht. Das Insolvenzrecht verfolgt seit der grundlegenden Reform durch die Insolvenzordnung (InsO) im Jahr 1999 – und erst recht seit der Einführung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) im Jahr 2021 – das erklärte Ziel der Unternehmenserhaltung.

Ein zentrales Instrument ist dabei die sog. Eigenverwaltung: Anders als vielfach befürchtet bedeutet ein Insolvenzantrag nicht zwingend, dass ein externer Insolvenzverwalter das Unternehmen übernimmt. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und steuert den Sanierungsprozess selbst. Insbesondere über einen sog. Insolvenzplan besteht die Möglichkeit, eine maßgeschneiderte Lösung für das Unternehmen zu entwickeln – etwa durch die Vereinbarung von Schuldenreduzierungen oder gar einen vollständigen Schuldenerlass, sodass das Unternehmen entschuldet oder zumindest deutlich entlastet aus dem Verfahren hervorgehen kann. Darüber hinaus steht mit dem StaRUG ein Instrument zur Verfügung, das eine Restrukturierung sogar außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens ermöglicht – diskret, ohne öffentliches Aufsehen und bei laufendem Geschäftsbetrieb.

III. Der Schlüssel: Frühzeitiges Erkennen und Handeln
Die entscheidende Variable ist der Zeitpunkt. Je früher eine Krise erkannt und professionell begleitet wird, desto größer ist der Handlungsspielraum – und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein formelles Insolvenzverfahren überhaupt nötig wird. Typische Krisensignale, auf die Unternehmerinnen und Unternehmer frühzeitig achten sollten, sind:

  • Anhaltende Liquiditätsengpässe und steigende Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten oder dem Finanzamt
  • Rückläufige Auftragseingingänge oder Umsätze bei gleichzeitig steigenden Fixkosten
  • Kündigung oder Verknappung von Kreditlinien durch die Hausbank
  • Drohende oder bereits eingetretene Überschuldung im bilanziellen Sinne
  • Zahlungsverzögerungen gegenüber Sozialversicherungsträgern
  • Wer diese Signale ernst nimmt und umgehend fachkundigen Rat einholt, erhält die Möglichkeit, zwischen außergerichtlicher Sanierung, StaRUG-Restrukturierung und einem geordneten Insolvenzverfahren zu wählen – anstatt in die Insolvenz gedrängt zu werden, wenn alle Optionen bereits erschlossen sind.

    IV. Unser Fazit: Insolvenz als Neustart denken
    „Eine Insolvenz ist kein Versagen – sie ist ein Werkzeug.“

    Diese Perspektive mag ungewohnt klingen – sie entspricht jedoch der gesetzgeberischen Intention und der Praxis moderner Restrukturierungsberatung. Wer rechtzeitig handelt, kann mit den richtigen Beratern an der Seite nicht nur den Fortbestand des Unternehmens sichern, sondern dieses gestärkt und entschuldet aus der Krise führen.
    Die MÖNIG Wirtschaftskanzlei berät mittelständische Unternehmen und deren Geschäftsführungen in allen Phasen der Krise – von der ersten Analyse einer drohenden Zahlungsunfähigkeit über die außergerichtliche Sanierung bis hin zur Begleitung in Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren. Sprechen Sie uns frühzeitig an – je mehr Zeit vorhanden ist, desto mehr Möglichkeiten haben wir gemeinsam.

    Zum Autor:
    Jan-Philipp Meyer ist als Rechtsanwalt in der MÖNIG Wirtschaftskanzlei in Münster tätig und unterstützt Unternehmen in der außergerichtlichen Sanierung sowie in der Restrukturierung im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren. Bereits während des Studiums konnte er durch die Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter und unmittelbar nach Beendigung des Studiums im Rahmen des Berufseinstieg in einer großen, auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei wertvolle Erfahrungen auf diesem Gebiet sammeln. Im Jahr 2025 erfolgte sodann der Wechsel zur MÖNIG Wirtschaftskanzlei.


    1. Creditreform Wirtschaftsforschung, Pressemitteilung vom 23. Juni 2026: „So viele Firmenpleiten wie seit 2013 nicht“; Handelsblatt vom 23.06.2026.