Hagen, 05. August 2024 Das mittelständische Modeunternehmen SiNN mit Sitz in Hagen hat heute beim Amtsgericht Hagen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.
Das Gericht hat diesen Antrag genehmigt. Mit dem Verfahren strebt SiNN eine zügige Restrukturierung an. Hierfür berief das Unternehmen den Restrukturierungsexperten Rechtsanwalt Jan Ockelmann, Partner der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz Nord, zum Restrukturierungsbevollmächtigten.
Er wird die Geschäftsführung während des Verfahrens in Eigenverwaltung begleiten. Das Gericht hat Rechtsanwalt Michael Mönig von der Sozietät MÖNIG Wirtschaftskanzlei zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er wahrt die Interessen der Gläubiger und sichert eine geordnete Abwicklung des Verfahrens.
Der Geschäftsbetrieb von SiNN wird an allen 36 Standorten mit insgesamt 41 Häusern und seinen 1.500 Beschäftigten fortgeführt. Die Finanzierung dafür ist bis auf weiteres gesichert.
„SiNN wird das Verfahren in Eigenverwaltung zur beschleunigten Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nutzen. Ziel ist es möglichst viele Standorte und Arbeitsplätze zu sichern“, sagt Jan Ockelmann. Ob dies in der Form gelingt, müssten die nun folgenden Gespräche und Verhandlungen mit den Beteiligten zeigen. Erste Signale seien aber durchaus positiv zu bewerten.
Als Gründe für den Restrukturierungsantrag gaben die Verantwortlichen die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und einmalige Sondereffekte an. So musste das Unternehmen durch Wasserschäden oder andere bautechnische Gründe zeitweilig Häuser oder Etagen schließen. Das führte zu Umsatzrückgängen bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Kosten für Mieten, Energie und Logistik. Auch die Implementierung eines dringend notwendigen neuen Warenwirtschaftssystems führte zu einem erheblichen Mehraufwand. Trotz umgehend eingeleiteter Maßnahmen konnten die Mehrkosten vom Unternehmen nicht vollständig aufgefangen werden.
Die Beschäftigten sind über den aktuellen Stand informiert. Die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Beschäftigten wurde bereits beantragt.
Über eine Eigenverwaltung
Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wurde mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) 2012 in der InsO stärker in den Vordergrund gerückt. Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern und die erantwortlichen in einem Unternehmen dazu bringen, einen notwendigen Antrag frühzeitig zu stellen. Die Geschäftsführung wird durch eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt, um die Fortführung und Sanierung des Unternehmens zu unterstützen und eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen.
Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen vorläufigen Sachwalter zur Seite gestellt, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger begleitet.
Über die SiNN GmbH
SiNN betreibt deutschlandweit 41 Modehäuser, mit einem Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Rund 1.500 Beschäftigte sorgen für professionellen Service und eine kompetente Beratung für mehr als zwei Millionen Kundinnen und Kunden. Das vor 175 Jahren gegründete Traditionsunternehmen bietet eine Markenvielfalt von mehr als 500 Top-Labels und schafft so ein exklusives und gleichzeitig attraktives Angebot an Markenmode für die ganze Familie.
Die Modehäuser von SiNN konzentrieren sich vor allem auf mittelgroße Städte. Die Häuser haben eine Verkaufsfläche zwischen 2.000 und 10.000 Quadratmetern und bis zu 120 Beschäftigte pro Standort. Im Servicecenter in Hagen sind etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Zuletzt erwirtschaftete die SiNN GmbH einen Jahresumsatz von 240 Millionen Euro.
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