NEUES IM WEG-RECHT – ONLINE-EIGENTÜMERVERSAMMLUNG BALD MÖGLICH
Juni 28, 2023
NEUES IM WEG-RECHT – ONLINE-EIGENTÜMERVERSAMMLUNG BALD MÖGLICH

Sofern die Wohnungseigentümer dies beschließen, sollen zukünftig Eigentümerversammlungen auch online durchgeführt werden. Nach der letzten Reform des WEG-Rechts, können einzelne Eigentümer bereits online an einer in Präsenz stattfindenden Eigentümerversammlung teilnehmen. Eine vollständige digitale Versammlung ist in dem Gesetz aber noch nicht vorgesehen.

Nach einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums soll sich das zukünftig ändern. Vorgesehen ist, dass die Wohnungseigentümer mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen können, dass rein virtuelle Versammlungen stattfinden. Eine solche Beschlussfassung soll regelmäßig auf drei Jahre begrenzt sein und muss dann neu entscheiden werden. Mit dem Inkrafttreten der Regelungen kann dieses Jahr noch gerechnet werden.

Zum Autor:
Dr. Carsten M. Wirth ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei. Er ist u.a. beratend in Immobiliarangelgenheiten tätig und verwaltet sowohl treuhänderisch als auch auf gerichtliche Anordnung Immobilien in ganz NRW.