STÄRKUNG VON VERMIETERRECHTEN – NACHLASSPFLEGSCHAFT ZUR BEENDIGUNG EINES MIETVERHÄLTNISSES
Mai 12, 2023
STÄRKUNG VON VERMIETERRECHTEN – NACHLASSPFLEGSCHAFT ZUR BEENDIGUNG EINES MIETVERHÄLTNISSES

Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 13.04.2021 – 3 W 35/21) hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem eine Mieterin verstorben war und die Vermieterin beim Nachlassgericht die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft beantragt hatte, weil die ihr bekannten Erben die Erbschaft ausgeschlagen hatten.

Das Nachlassgericht hat den Antrag zunächst zurückgewiesen, weil die Erben bekannt seien und unklar sei, ob ein sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden sei.
Auf die Rechtsbeschwerde hin hat das OLG Brandenburg jedoch entscheiden, dass die Vermieterin mit einem Antrag auf Einrichtung einer Nachlasspflegschaft dafür Sorge tragen kann, dass ein bestehendes Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters abgewickelt wird.

Mit der Entscheidung reiht sich das OLG Brandenburg in die allgemeine obergerichtliche Rechtsprechung ein und stärkt die Möglichkeiten von Vermietern, mit Hilfe eines Nachlasspflegers Rechtssicherheit für ein schwebendes Mietverhältnis zu schaffen.

Zum Autor:
Dr. Carsten M. Wirth ist Partner der MÖNIG Wirtschaftskanzlei. Er ist u.a. als Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Treuhänder tätig.