Wir gratulieren unserer Kollegin Katrin Hoffmann herzlich zur Verleihung des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“ der Rechtsanwaltskammer Hamm, den sie nun zusätzlich zu ihrem Titel „Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht“ führen darf.
Schon seit vielen Jahren berät und vertritt Frau Hoffmann Firmen, Selbstständige und Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts, von der Kündigung, der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis bis zur Gestaltung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Daneben gehören Fragestellungen rund um den Betriebsrat und das Insolvenzarbeitsrecht zu ihren Schwerpunkten.
Wir freuen uns, die Kompetenz unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit nunmehr drei Fachanwälten für Arbeitsrecht unterstreichen zu können.