NACH FORDERUNGSAUSGLEICH BLEIBT SPEICHERUNG VON ZAHLUNGSSTÖRUNGSDATEN ZULÄSSIG
März 8, 2026
NACH FORDERUNGSAUSGLEICH BLEIBT SPEICHERUNG VON ZAHLUNGSSTÖRUNGSDATEN ZULÄSSIG
Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18.12.2025 (Az. I ZR 97/25). Das Urteil ist rechtskräftig.
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