
Mai 20, 2025
KEINE ENTGELTFORTZAHLUNG TROTZ „GELBEM SCHEIN“
Seit dem 01.01.2023 ist der sog. „gelbe Schein“ Geschichte. Seitdem hat der Arbeitgeber alle Daten zur Arbeitsunfähigkeit auf elektronischem Weg bei der betreffenden Krankenkasse abzurufen. Ausnahmen bestehen noch z.B. für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland, Privatärzte und Privatversicherte.