August 23, 2026
NICHTIGKEIT VON GMBH-BESCHLÜSSEN BEI FEHLERHAFTER LADUNG ZUR GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
Der BGH hat am 05.05.2026 erneut bestätigt: Wird ein in der Gesellschafterliste eingetragener Gesellschafter nicht oder fehlerhaft zur Gesellschafterversammlung geladen, liegt ein Einberufungsmangel vor, der die gefassten Beschlüsse nichtig macht. Rechtsanwalt Guido Brand erläutert die Entscheidungsgründe und zeigt, welche praktischen Konsequenzen sich für die Einberufung von Gesellschafterversammlungen ergeben.